Pressemeldung: Erbbaurechtsvergabe im Neuen Hulsberg Viertel!

Am 18. Mai endet das Vergabeverfahren für die letzten Baufelder für Baugemeinschaften im Neuen Hulsberg-Viertel (NHV). Die noch nicht veräußerten Grundstücke müssen nach jetzigem Stand von den interessierten Baugruppen zum Verkehrswert gekauft werden. Auch wenn die Grundstückspreise etwas gesunken sind, bleiben diese im NHV auf einem sehr hohen Niveau. Die Schaffung bezahlbaren und gemeinschaftlich genutzten Wohnraums ist angesichts der aktuellen Rahmenbedingungen nicht möglich. „Allen Baugemeinschaften, die auf Basis des Erbbaurechts bereit sind, bezahlbaren und sozial gemischten Wohnraum im NHV zu schaffen, sollte die Grundstücksvergabe im Erbbaurecht angeboten werden“, so Peter Bargfrede von der SGH, die gemeinsam mit der Wohnungsbaugenossenschaft KARL eine Petition (S 21-227) zum Erbbaurecht eingereicht hatte.

Dass dies grundsätzlich auch im NHV möglich ist, zeigt die Vergabe von Baufeld 13 im Erbbaurecht an die SGH. Die StadtteilGenossenschaft Hulsberg macht sich seit Jahren für Erbbaurecht stark.

„Warum die aktuelle Vergabe der Baugemeinschaftsgrundstücke überhaupt als Verkaufsverfahren gestartet wurde, ist nicht nachvollziehbar. Seit Jahren sind wir mit der Politik im Gespräch und erfahren von allen Seiten in der Sache Zuspruch“, so Anne Mechels als Vorstand der SGH. Nur mit einer Erbbaurechtsvergabe kann verhindert werden, dass die Stadt weiteres Tafelsilber verscherbelt. „Wenn mit dem aktuellen Vergabeverfahren unter ungünstigen Rahmenbedingungen nicht alle Grundstücke an Baugemeinschaften vergeben werden können, müssen diese trotzdem weiter für Baugemeinschaften vorbehalten bleiben – damit diese öffentlichen Grundstücke nicht von finanzkräftigen Investoren zum Bau hochpreisiger Wohnungen erworben werden“, so Peter Bargfrede. Das ist zu befürchten, denn „sollte im laufenden Verkaufsverfahren eines oder mehrere der für Baugemeinschaften vorgesehenen Grundstücke nicht vergeben werden, kann die Grundstücksentwicklungsgesellschaft (GEG) diese gemäß den Regelungen des derzeit gültigen Städtebaulichen Vertrages frei vermarkten“, so die Antwort der Bausenatorin auf die Anfrage der Partei Die Linke vom 22.4.26. Das muss unbedingt verhindert werden!

Die Erbbaurechts-Petenten fordern die Mitglieder der Städtischen Deputation für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung auf, im Rahmen ihrer Sitzung am 30.04. einen Beschluss für die Vergabe der Grundstücke an Baugemeinschaften und im Erbbaurecht zu fassen, ebenso erwartet die Initiative dies von Senat und Städtischer Bürgerschaft.

Die Petenten SGH und KARL sehen auch in anderen Bereichen dringenden Handlungsbedarf zur Stärkung gemeinschaftlicher Wohnprojekte in Bremen. „Wenn ausgerechnet gemeinschaftliche Wohnprojekte an den politischen Rahmenbedingungen scheitern, schwächt das nicht nur einzelne Initiativen, sondern die Glaubwürdigkeit einer sozialen Quartierspolitik insgesamt“, so Wiebke Lessin von der Genossenschaft KARL eG.

Baugemeinschaften und genossenschaftliche Modelle tragen dazu bei, Wohnen gemeinschaftlich zu organisieren, Spekulation zu begrenzen und sorgen für eine soziale Durchmischung. Sie engagieren sich für die Interessen aller Menschen in ihrem Quartier und setzen der Vereinzelung Gemeinschaft entgegen. Das Neue Hulsberg-Viertel könnte sich durch die gezielte Ansiedlung diverser Baugruppen in ein solches Quartier verwandeln.

„Stadtentwicklung braucht Mut und Visionen“, so Frau Bau-Senatorin Ünsal. Die interessierten Baugruppen für das Neue Hulsberg-Viertel haben Mut und Visionen. Sie brauchen dafür keine Sonderbehandlung, sondern passende Rahmenbedingungen.