Pressemitteilung
StadtteilGenossenschaft Hulsberg eG begrüßt Senatsbeschluss und plant ein Pilotprojekt Mitte letzter Woche erhielt die StadtteilGenossenschaft Hulsberg eG (SGH) von Bausenatorin Ünsal die Nachricht, dass der Senat am 14. Mai eine wichtige Weichenstellung beschlossen hat, die das bezahlbare/leistbare Wohnen im Neuen Hulsberg Viertel (NHV) erstmals in Erbbaurecht ermöglichen soll. „Darauf haben wir lange gewartet und freuen uns sehr, dass unser hartnäckiges Engagement für ein bezahlbares/leistbares Wohnen auf Basis des Erbbaurechts endlich politisch getragen und umgesetzt wird“, so Martina Paulini und Thomas Viergutz vom Vorstand der Genossenschaft. Für die Vergabe des Grundstücks im Erbbaurecht ist es erforderlich, dass die Stadt das Grundstück von der städtischen Grundstücksentwicklungsgesellschaft (GEG) übernimmt. Der Senat hat dies mit dem Beschluss vom 14. Mai nun möglich gemacht.
Hier die Pressemitteilung der SGH zum Senatsbeschluss vom 14.5.2024.